Sie brauchen eine individuelle Beratung?

Wir sind zur Stelle, …

… wenn Ihr Tor quietscht oder nicht mehr schließt.
… wenn Scharniere kaputt sind oder die Feder gebrochen ist.
… wenn ein Torantrieb ohne Funktion ist oder verrückt spielt.
… wenn ein Anfahr- oder Unfallschaden vorliegt.
… wenn Torglieder eines Sektionaltores ausgetauscht werden müssen.
… wenn Funksteuerungen umzurüsten sind.
… wenn bei schwachem Funksignal die Handsenderleistung zu prüfen ist.

Prüfung nach ASR A1.7

Tore unterliegen sicherheitstechnischen Vorschriften. Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 für den Betrieb von Toren und Türen schreibt eine jährliche Prüfung von einem sachkundigem Unternehmen vor. Aus diesem Grund ist die Prüfung der Tore unerlässlich.

Als fachkundiges Unternehmen für Toranlagen übernehmen wir diese Prüfung für Sie. Tore sollten einmal im Jahr auf einwandfreien betriebssicheren Zustand und die richtige Funktion geprüft werden. Wir führen die Prüfung nach den aktuellen Richtlinien im Rahmen der angebotenen Wartung automatisch mit durch. Sorgen Sie durch die Beauftragung der Wartung für eine hohe Betriebssicherheit und eine längere Lebensdauer Ihrer Tore.

Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur durch einen gut funktionierenden Service wird der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore und Türen in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktion überprüft werden.

Wir gewährleisten eine sachkundige Ausführung und sorgen bei Ihrer Toranlage …

… für höchste Betriebssicherheit.
… für eine längere Lebensdauer.
… für die Früherkennung von Verschleißerscheinungen.

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